KfW fördert eMAX-Wärmetauscher

Die KfW fördert eine eMAX-Wärmetauscher Nachrüstung
bei älteren Heizungsanlagen

1,75 Mio. gebläsebefeuerte Heizungsanlagen können optimiert werden

Gemäß Statistik des Schornsteinfegerhandwerks bis 2011, sind in Deutschland ca. 1,75 Mio. gebläsebefeuerte Heizungsanlagen im Leistungsbereich 25 - 80 kW, mit einem Alter bis 15 Jahren, installiert. Da diese Heizungsanlagen fast ausschließlich Qualitätsprodukte namhafter Hersteller sind, haben Sie eine wesentlich längere Nutzungsdauer und sind im Alter von 10 Jahren noch zu wertvoll um ausgemustert zu werden.

Diese Heizungsanlagen können durch einfache Nachrüstung und intelligente Technik, bei gleichzeitig erfolgtem hydraulischen Abgleich, im Wirkungsgrad bis zu 25% gesteigert und weitere 10 bis 15 Jahre energieeffizient, als Kondensationsfeuerstätte, betrieben werden.

Bei einer Brennwert-Nachrüstung dieser gut erhaltenen Anlagen bei nur 500.000 Kessel ergäbe sich eine jährliche Einsparung von mehr als 190 Mio. ltr. Heizöl und zusätzlich eine Umweltentlastung von mehr als 600.000 t/a CO2-Minderung.

Brennwerttechnik für kleines Geld

Der Brennwertnutzen, und damit die Effizienzsteigerung kann vom Hausbesitzer mit einer verhältnismäßig geringen Investition, durch eine eMAX-Nachrüstung, erreicht werden. Die Kosten belaufen sich, einschließlich Kaminsanierung mit einer ATEC PolyTop-Abgasleitung, auf nur ca. 1/3 des Aufwands für eine Neuanlage.


Nachrüstungkosten eMAX
 

Kosten für neuen bodenst. Öl-Brennwertkessel

NT-Kessel mit nachgerüstetem Wärmetauscher

Holen Sie sich jetzt bis zu 10% der Nachrüstkosten zurück

Die Aufrüstung eines Niedertemperaturkessels mit dem eMAX entspricht den KfW-Förderungen durch Einbau eines zusätzlichen Wärmetauschers zu einem Brennwertkessel. Für die entstehenden Kosten können, vor Auftragsvergabe, bei der KfW aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ bis zu 10% Investitionszuschuss beantragt werden.

Die KfW belohnt die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehen den Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme (Stand 03/2013). Verbindliche Informationen sind über die örtlichen Energieberater zu erfragen und unter www.kfw.de/430 und www.kfw.de/152 abrufbar.