KfW Förderbedingungen

Erläuterungen zur KfW-Förderung
Investitionszuschuss eMAX-Wärmetauschernachrüstung

Welches Förderprogramm können Sie beanspruchen?

Für eine Sanierungsmaßnahme, wie die Heizungsoptimierung durch Nachrüstung mit dem eMAX-Wärmetauscher, kommt das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ (430) in Frage. In diesem Programm werden energetische Sanierungen an Wohngebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gefördert.

 

Wer kann die Fördermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind folgende Privat-Personen:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Ersterwerber von neu energetisch sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen

 

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das zu sanierende Wohngebäude muss vor 1995 errichtet worden sein.
  • Ein unabhängiger Sachverständiger/Energieberater bestätigt vor und nach Durchführung der Maßnahmen, dass die anspruchsvollen Anforderungen des Programms eingehalten wurden.
  • Die Fördermassnahme muss vor der Beauftragung an das Fachunternehmen bei der KfW beantragt werden.
  • Die Investitionssumme beträgt min. € 3.000,00

 

Mit welcher Fördersumme können Sie rechnen?

Der Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 10 % der förderfähigen Investitionen, maximal jedoch 5.000 EUR pro Wohneinheit. Detailierte Informationen sind objektbezogen über die unabhängigen Energieberater (www.energie-effizienz-experte.de) zu erfragen und in den Antragsformularen unter www.kfw.de/430 und www.kfw.de/152 abrufbar.